Neuorganisation der Bereitschaftsdienstzentralen gescheitert
Die jüngsten Zahlen, nach denen in der Bereitschaftsdienstzentrale 12 von 15 Mitarbeitern gekündigt haben, alarmiert auch die heimische Politik und insbesondere den Landtagsabgeordneten Michael Wäschenbach (CDU). „Jetzt ist das eingetreten, vor dem wir schon seit längerem gewarnt haben, nämlich eine personelle Unterversorgung mit noch nicht absehbaren Folgen“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher seiner Mainzer Fraktion. Eine vollkommene, wenn auch zeitweise Schließung in Kirchen, wie sie derzeit nicht ausgeschlossen werden könne, würde nach Ansicht Wäschenbachs die medizinische Versorgung der Region schwer treffen. „Die Zentrale war immer Garant dafür, dass die Menschen aus dem unmittelbaren Einzugsgebiet schnell mit medizinischen Maßnahmen versorgt werden konnten, wenn es nötig war“, so Wäschenbach, der einen weiteren Pfeiler des heimischen Gesundheitssystems wegbrechen sieht. „Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass auf Grund des allgegenwärtigen Dogmas von Einsparungen mit der Gesundheit und dem Leben von Menschen gespielt wird; gerade angesichts der derzeit drastisch steigenden Zahlen von Corona ist jede medizinische Einrichtung nicht nur wichtig, sondern sogar unverzichtbar. Ich weiß zwar, dass sich die kassenärztliche Vereinigung bemüht, schnell geeignetes Personal zu finden, um die ärztliche Bereitschaftszentrale in Kirchen aufrechtzuerhalten, aber ich habe meine Zweifel, ob dies angesichts der derzeitigen personellen Lage möglich sein wird.“ Wäschenbach appelliert an die kassenärztliche Vereinigung, den zu rekrutierenden Kräften „einen Arbeitsplatz anzubieten, der attraktiv ist und über ein dauerhaft genügend großes Kollegium verfügt, um die Belastungen für die Einzelne und den Einzelnen in Grenzen zu halten. Ich biete gerne eine Art runden Tisch an, an dem wir alle Verantwortlichen zusammenholen, um die drohende Versorgungskrise abzuwenden und ich werde das Thema erneut parlamentarisch aufgreifen, da hier die Rechtsaufsicht der Landesregierung tätig werden muss und sich nicht erneut mit Verweis auf die Selbstverwaltung der KV aus der Affäre ziehen kann“, so Wäschenbach abschließend.
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