Rede zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

29.01.2026

Redebeitrag

 

 


Michael Wäschenbach MdL

Abgeordnete der CDU-Fraktion

im Landtag von Rheinland-Pfalz

101. Plenarsitzung, Mittwoch, 28. Januar 2026

Redebeitrag zur Plenarsitzung zu Tagesordnungspunkt 3

Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes
zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Unkorrigiertes Redemanuskript

Es gilt das gesprochene Wort!

28.01.2026

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren!

Wir sprechen heute in zweiter Lesung über die Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Wir haben es in der ersten Lesung am 13. November letzten Jahres beraten. Nach der von uns im Familienausschuss am 04.12.25 beantragten schriftlichen Anhörung wurden am 20. Januar die schriftlichen Stellungnahmen der Anhörung besprochen. Unsere Annahme wurde bestätigt, dass das Gesetz zu weiteren finanziellen Konsequenzen und bürokratischen Belastungen führt. Das hat insbesondere der Landkreistag in seiner Stellungnahme ausgeführt.

Mein Kollege Jens Münster hat dies bereits in der Ausschusssitzung am 20.01.26 ausführlich dargelegt. Heute Mittag wurde noch ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebracht, der drei kleinere Klarstellungen beinhaltet, aber auch Konnexitätswirkungen auf den Bund entfaltet (§ 17 Abs, 1 SGB I und § 9a SGB VIII).

Wir teilen auch die Einschätzung des Landkreistages, dass für eine erfolgreiche Umsetzung praxistaugliche Regelungen, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung unerlässlich sind. Auch die gemeinsame Verwendung präziser und einheitlicher Begriffe ist fundamental. Die Annahme, der Gesetzentwurf sei kostenneutral, erscheint vor dem Hintergrund zusätzlicher Aufgaben für die Jugendämter nicht realistisch. Wir setzen uns daher für eine transparente Kostenfolgenabschätzung und die konsequente Beachtung des Konnexitätsprinzips aus. Es gibt zusätzliche Aufgaben durch Prüfbereiche, Beschwerdestellen, Berichtspflichten und die Erstellung von Statis- tiken.

Auch der Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) hat in seiner Stellungnahme vom 08.01.26 auf die Kosten hingewiesen und eine bedarfsgerechte Finanzausstattung gefordert, um weitreichende Nachsteuerungen zu vermeiden. Vor diesen wichtigen, aber eher formellen Fragen aus der Vollzugssicht, ist jedoch eine Abwägung zur Verbesserung des Kindeswohls und der Teilhabe junger Menschen zu treffen.

Die CDU-Fraktion begrüßt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, insbesondere die Stärkung des Kin- derschutzes, der Beteiligungsrechte junger Menschen, die Verbesserung für Pflegekinder sowie den Ausbau von Ombudsstrukturen und von inklusiven Ansätzen. Diese Anliegen sind für unsere Gesellschaft richtig und notwendig. Dies hat aus der Landkreistag in seiner Stellungnahme vom 08.01.26 positiv herausgestellt. Er hat in 6 wichtigen Punkten eine Nachschärfung gefordert, um die Zielrichtung des Gesetzes gemeinsam rechtssicher, praxistauglich und finanzierbar zu erreichen.

 

Wir stören uns auch nicht an sprachlichen Detailformulierungen im Text, die an manchen Stellen verbesserungswürdig erscheinen. Wir werden den Vollzug des Gesetzes aufmerksam verfolgen und die Kommunen bitten, die Umsetzungserfahrungen unmittelbar der Landesregierung mitzuteilen, denn einen Streit über Zuständigkeiten und auskömmliche Finanzierung sollten wir uns nicht leisten. Wohin das führt, sehen wir bei den schwierigen Verhandlungen im Rahmen der Eingliederungshilfe mit der KommZB. Letztlich darf des Gesetzesvollzug nicht auf dem Rücken der Kinder- und Jugendlichen ausgetragen werden. Denn es geht um das Wohl unserer Zukunft, unserer Kinder und Jugendlichen.

 

Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,

eine gelingende und wirksame Kinder- und Jugendhilfe liegt uns in der CDU-Fraktion sehr am Her- zen.

Wir haben die gesamte Legislaturperiode über viele Anträge und Maßnahmen zur Verbesserung des Kindeswohls und des Kinderschutzes auf den Weg gebracht. Einiges haben wir gemeinsam erreicht: Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht bei Verdacht auf Missachtung des Kindeswohls, Einführung von Schutzkonzepten, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal in der Pädagogik, Errichtung von Kinderschutz- oder Childhoodhäusern.

Wir werden nach erneuter Beratung daher dem Gesetz heute zustimmen und messen das Gesetz an den übergeordneten Zielen eines besseren Lebens unserer Kinder und Jugendlichen.

Vielen Dank!