Gleichbehandlung von Jugendlichen beim Sport

05.05.2021

Michael Wäschenbach hat sich mit einer Anfrage an das Mainzer Innenministerium gewandt. Hintergrund ist die seiner Meinung nach „wenig verständliche Regelung in Bezug auf die Freigabe von sportlichen Aktivitäten von Jugendlichen“.

Wäschenbach begrüßt ausdrücklich, dass es nunmehr für viele sportbegeisterte Jugendliche wieder möglich sei, ihren Hobbys wie beispielsweise Fußball nachzugehen. „Dies ist schön und gut“, so Wäschenbach, „aber leider dürfen nur Kinder bis einschließlich 14 Jahren trainieren.“ Älteren Jugendlichen hingegen würde diese Möglichkeit verwehrt. Insbesondere im gemeinsamen Sport, beispielsweise in der Fußball-C-Jugend, in denen 14 und 15-jährige gemeinsam trainieren und spielen, führe dies zu Problemen. „Die jüngeren Spieler*innen dürfen in Kleingruppen kontaktlos Trainingseinheiten absolvieren, die 15-jährigen der gleichen Mannschaft müssen zu Hause bleiben und das obwohl beide Jahrgänge in der Schule gemeinsam Sportunterricht verrichten dürfen, sogar in der Turnhalle“, sagt Wäschenbach, der diesbezüglich auch sehr viele Anfragen von Trainern und Spielereltern erhalten hat.

„Im Sinne der Pandemiebekämpfung kann noch nicht alles freigeben werden“, sagt Michael Wäschenbach, „aber bei Sport im Freien und unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Maßnahmen sehe ich keinerlei Gefahr für die Jugendlichen. Es ist ganz im Gegenteil sehr wünschenswert, wenn unsere Jugend wieder sportlich aktiv werden kann. Über den winterlichen Lockdown hatten sie kaum Gelegenheit dazu und während der langen Homeschooling-Phase haben viele Jugendliche ihr Zimmer kaum verlassen.“