Für besseren Kinderschutz Wiesbadener Erklärung beschlossen

15.11.2025

„Wiesbadener Erklärung“: CDU- und CSU-Kinderschutzpolitiker verabschieden Resolution

Am 9. und 10. November 2025 trafen sich die Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker der CDU- und CSU-Fraktionen aus allen deutschen Landtagen sowie dem Berliner Abgeordnetenhaus in Wiesbaden. Im Mittelpunkt der zweitägigen Klausurtagung standen aktuelle Herausforderungen im Kinderschutz. Ein zentrales Thema war die Qualität familiengerichtlicher Gutachten, die in Verfahren zu Sorge-, Umgangs- oder Aufenthaltsentscheidungen eine entscheidende Rolle spielen.

Im Rahmen der Tagung fanden Fachgespräche unter anderem mit dem Kinderschutzbeauftragten der Hessischen Landesregierung, Alexander Bauer MdL, sowie der Hessischen Familienministerin Diana Stolz statt. Ergänzend berichteten Richterinnen und Richter, Jugendamtsleitungen und Fachkräfte aus der Bereitschaftspflege über ihre Erfahrungen aus der Praxis.

Schwerpunkte der „Wiesbadener Erklärung“

Die in Wiesbaden verabschiedete Resolution betont, dass familiengerichtliche Entscheidungen konsequent am Kindeswohl ausgerichtet sein müssen. Besondere Bedeutung misst sie der Qualität von Gutachten bei, die häufig ausschlaggebend für weitreichende Entscheidungen über das Leben von Kindern sind.

Die Erklärung fordert unter anderem:

  • Kindgerechte und trauma­sen­si­ble Verfahren, die Mehrfachanhörungen vermeiden und stabile Bindungen berücksichtigen.
  • Wissenschaftlich fundierte, transparente Gutachten, die den anerkannten Mindeststandards entsprechen.
  • Verpflichtende Weiterbildungen für Familienrichterinnen und -richter zu Gewalt- und Traumadynamiken sowie kindgerechter Verfahrensführung.
  • Verbindliche Fortbildungs- und Qualitätsanforderungen für Sachverständige, einschließlich Supervision und spezialisierter Hochschulangebote.
  • Stärkere Einbindung von Fachkräften aus Heimen und Pflegefamilien, die durch den Alltag der Kinder wichtige Erkenntnisse liefern.
  • Verbesserte Verzahnung von Jugendämtern, Polizei, Staatsanwaltschaften und Familiengerichten, um Schutzlücken zu vermeiden.
  • Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage für interkollegialen Austausch im Kinderschutz, unter Wahrung des Datenschutzes.

Schutz von Kindern und schützenden Elternteilen

Die Resolution verweist zudem auf aktuelle Erkenntnisse zur Fehleinschätzung von Schutzverhalten in familiengerichtlichen Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2023 bestätigt, dass das Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrome (PAS) keine tragfähige Grundlage für Entscheidungen darstellt. Gewalt – auch als miterlebte Gewalt – muss konsequent als Kindeswohlgefährdung bewertet werden.

Die „Wiesbadener Erklärung“ unterstreicht daher die Notwendigkeit, Kindern und schützenden Elternteilen in Verfahren besondere Aufmerksamkeit zu widmen und Fehlbewertungen zu vermeiden.

Die CDU- und CSU-Fraktionen kündigten an, die genannten Forderungen in den Ländern aktiv weiterzuverfolgen und die Qualität sowie Transparenz im Kinderschutz dauerhaft zu stärken.