Am 11.12.2025 hat Michael Wäschenbach im Plenum im Rahmen der zweiten Beratung zum Landesgesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen (LBSKM) im rheinland-pfälzischen Landtag gesprochen. Wäschenbach kündigte in der Rede an dem Gesetzesentwurf zuzustimmen, betonte aber vor allem auch, dass der Kinderschutz mit der heutigen Regelung nicht abschließend geregelt.
Die vollständige Rede finden Sie unter:
https://opal.rlp.de/portal/vorgang/V-336590
oder als Text hier:
Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren!
In der ersten Plenarberatung in der 97. Sitzung am 13.11.2025 habe ich
bereits inhaltlich zum Gesetz ausgeführt und grundsätzlich unsere
Zustimmung signalisiert. Das ist auch heute nach der
Ausschussberatung am 4. Dezember noch so.
Es ist gut, dass es eine neue zentrale Stelle analog der „Unabhängige
Bundesbeauftrage gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen“ im Bund, die gibt es übrigens seit 2010, nun bald auch
hier in Rheinland-Pfalz gibt.
Die Genese zur neuen Stelle haben wir als CDU-Fraktion in der ersten
Lesung bereits ausführlich dargelegt. Wir fordern diesen Beauftragten
zur Verbesserung des Kinderschutzes bereits seit 2020!
Aber das ist im Ergebnis nicht entscheidend.
Entscheidend wird die Ausgestaltung dieser Aufgabe sein. Wir können
nicht für jedes Problem in diesem Land einen Beauftragten ernennen
und dann denken, es wäre alles ok.
In der Ausgestaltung hätten wir uns beim Gesetz etwas mehr
Unabhängigkeit gewünscht. Die neue Institution wird am
Familienministeriums hängen. Wir bevorzugen eine Anbindung am
Parlament, ähnlich der Bürgerbeauftragten.
Denn Kinderschutz findet nicht nur im Zuständigkeitsbereich des
Familienministeriums statt. Auch das Innenministerium, das
Justizministerium, das Bildungsministerium und das
Gesundheitsministerium müssen operative und präventive
Kinderschutzarbeit unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel,
wir können auch ihrem Änderungsantrag von gestern zustimmen. Durch
die ergänzte Berichtspflicht dem Landtag gegenüber - zumindest einmal
in der Legislaturperiode - werden Parlamentsrechte gestärkt.
Für uns sind die Kosten des Gesetzes insgesamt zustimmungsfähig.
Die Personalkosten von 267.000 Euro sind es mehr als Wert, für den
Kinderschutz einzusetzen. Ob jedoch die Leitung der Geschäftsstelle -
mit insg. 3 Stellen - eine B3-Stelle sein muss, ist zu hinterfragen.
Die Aufwendungen für den Landesbetroffenenrat von ca. 67.000 Euro
sind gut angelegt und nachvollziehbar.
Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
mit der heutigen Gesetzesverabschiedung ist der Kinderschutz nicht
abschließend geregelt.
Es muss uns klar sein, dass der oder die Landesbeauftragte keine
Einzelfälle bearbeitet, das findet in den Strukturen vor Ort statt. Wir
müssen also auch die 36 Jugendämter im Land stärken.
Wir müssen zudem niedrigschwellig und flächendeckend im Land die
ärztlichen Anlaufstellen qualifizieren, gerade in den
infrastrukturschwächeren ländlichen Bereichen. Dort können z.B. durch
Pädiater eine erste Einschätzung und Dokumentation vornehmen und
auch Lösungen im Rahmen von Schutzaufträgen als „sekundäre
Prävention“ anbieten.
Basis dieser „Kinderschutzambulanzen“
– so nenne ich das mal – sind
Kinderärzte. Und da haben wir einen eklatanten Mangel, gerade im
nördlichen Teil von RLP.
Ein weiterer Baustein im Kinderschutz: Wir freuen uns in der CDU-
Fraktion, dass jetzt in Landau der Kinderschutzbund ein Childhoodhaus
errichten wird. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, diese
Projekte auch in Koblenz mit der Else-Schütz-Stiftung, den Johannitern
und der Stadt, sowie besonders hier in Mainz mit den beschlossenen
kommunalen Möglichkeiten der Stadt am rechtsmedizinischen Institut
der Unimedizin wirksam zu unterstützen.
Weiterhin brauchen wir für die Prävention, Bildung und Forschung auch
ein Kinderschutzkompetenzzentrum. Da bitte ich Sie liebe Kolleginnen
und Kollegen um Unterstützung, der Antrag kommt ja später als letzter
Tagesordnungspunkt.
Ein Appel noch: Eigenlob kann ja mal gut sein, aber bleiben Sie doch
bitte bei der Realität. RLP ist nicht wie Sie behaupten, das erste
Bundesland mit einem eigenen Kinderschutzbeauftragten. Diese gibt es
schon in Thüringen, NRW und Hessen; Brandenburg, Sachsen und
Sachsen-Anhalt haben Kinder- und Jugendbeauftragte, die Kinderschutz
mitmachen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Binz,
wir sind gespannt, welche Fachperson Sie mit dieser wichtigen Aufgabe
betrauen und wünschen im Sinne der Kinder viel Erfolg.
Vielen Dank!

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